• Einbruchmeldeanlage
    mit VdS-Attestierung

EMA vom zertifizierten VdS-Errichter

Bei besonders hoher Wertekonzentration in Ihrem Haus kann eine Alarmanlage mit VdS-Attestierung nicht nur Ihre Werte zuverlässig schützen, sondern auch Ihre Versicherungsprämie senken. Lassen Sie sich von uns beraten!

Vertrauen durch Sicherheit

"Das VdS-Gütesiegel genießt einen ausgezeichneten Ruf in Fachkreisen und bei Entscheidern." (Quelle: https://vds.de/ueber-vds) Es steht für professionelle Planung und Installation sowie zuverlässige, kompetente Betreuung der Einbruchmeldeanlage durch einen zertifizierten Errichterbetrieb.

 

Alles aus einer Hand

Wir stimmen im Vorfeld alle wichtigen Details mit Ihrem Versicherer ab und beraten Sie individuell zur Ihrer VdS-EMA. Auf eine fachmännische Installation folgt das von uns ausgestellte VdS-Attest. Auch in der Folge stellen wir durch Wartung und Inspektion die langfristige Funktion Ihrer Anlage sicher.

Zertifiziert…

Alle von uns zum Einsatz kommenden Sicherheitssysteme sind von der VdS Schadenverhütung GmbH geprüft und im Verzeichnis der VdS-anerkannten Produkte für Einbruchmeldeanlagen (umgangssprachlich auch Alarmanlage genannt) in den VdS-Registern eingetragen. Das heißt, die komplette Zentralentechnik und jede einzelne Komponente erfüllen die hohen Qualitätsstandards der VdS.

Diese Standards werden meist von Versicherern gefordert. Die Ausführung muss entsprechend nach der Richtlinie VdS 2311 erfolgen.

… und attestiert

In Fällen einer besonders hohen Wertekonzentration fordert der Versicherer zusätzlich zur Richtlinie VdS 2311 noch eine Attestierung. Dies betrifft beispielsweise Sammler von Münzen, wertvollen Briefmarken, Teppichen, Antiquitäten, Gemälden, Kunst, Kristallen, Diamanten, Schmuck oder Waffen. Auch wer eine beachtliche Menge an Bargeld zu Hause aufbewahrt, könnte von seiner Versicherung die Auflage einer attestierten VdS-Einbruchmeldeanlage erhalten.

In diesem Fall muss die Einbruchmeldeanlage durch einen geprüften und zertifizierten VdS-Errichter geplant, montiert und instandgehalten bzw. gewartet werden. Dadurch ist die dauerhafte Funktion des ganzen Systems sichergestellt.

Die Anlage wird dann mit einem speziellen VdS-Vordruck nach einem festgelegten Verfahren vom Errichter gegenüber dem Versicherer attestiert. Dies führt für den Kunden in der Regel zu einem Prämiennachlass.

Ist eine Kombination mit einer Videoüberwachung sinnvoll?

Löst die Einbruchmeldeanlage aus, liegt entweder ein echter Alarm oder ein Fehlalarm vor. Dies lässt sich bei einer kombinierten Lösung mit einem Videoüberwachungssystem leicht feststellen. Sehen Sie Ihren Hund durch das Bild laufen, wissen Sie, dass Sie etwas vergessen haben, bevor Sie die Anlage scharf geschaltet haben. Der Einsatz des Sicherheitsdienstes kann beendet werden. Sehen Sie stattdessen verdächtige Bewegungen, ist der Alarm der EMA verifiziert. Eine Videoüberwachung kann hier auch bei der Identifizierung der Täter von Nutzen sein.

Qualität und Kompetenz

Die rechtzeitige Planung und ggf. Abstimmung mit dem Versicherer ermöglicht meist deutliche Einsparungen. Setzen Sie daher schon frühzeitig auf exzellente Beratung, großes Fachwissen und hohe Kompetenz im Bereich der Sicherheitstechnik. Neben der Planung und Montage übernehmen wir für Sie auch die Instandhaltung und Wartung Ihrer Einbruchmeldeanlage.

„Um eine Attestierung zu erhalten, muss die Einbruchmeldeanlage (EMA) durch einen geprüften und zertifizierten VdS-Errichter geplant, montiert und instandgehalten bzw. gewartet werden. Dadurch ist die dauerhafte Funktion des ganzen Systems sichergestellt.“
Alexander Jaus, Hauptverantwortliche Fachkraft VdS-EMA

Art und Umfang

... der Einbruchmeldeanlage wird gemäß Betriebsartenverzeichnis und VdS 2311 vom Sachversicherer bestimmt.

Der Errichter

... muss zwingend von einer für das EMA-System zugelassenen und vom VdS als Errichterbetrieb anerkannten Betrieb geplant und installiert werden. Alle Anlagenkomponenten müssen vom VdS geprüft und im „Verzeichnis der VdS-anerkannten Produkte für Einbruchmeldeanlagen“ gelistet sein.  

Wartung und Instandhaltung

... ist zwingend per Instandhaltungs- und Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Errichterbetrieb abzusichern. Die Prüfungsintervalle sind in VdS 2311 festgelegt.

Die Aufschaltung

... auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) ist zwingend erforderlich.