Verantwortliche Person für Sprachalarmanlagen

Unser Motto „Mehr Wissen, mehr Innovation“ gilt nicht nur für unsere Mitarbeitenden, sondern auch für Geschäftsführer. Ganz in diesem Sinne absolvierte Herr Jaus erfolgreich eine wichtige Weiterbildung im Brandschutz und darf sich nun „Verantwortliche Person für Sprachalarmanlagen (SAA) nach DIN 14675“ nennen. Er erfüllt die Anforderungen an die Funktion A der DIN EN 16763:2017-04.

Die Weiterbildung befasste sich mit der professionellen Planung und Projektierung, der fachmännischen Montage und Installation sowie der Inbetriebsetzung, Abnahme und langfristigen Instandhaltung von Sprachalarmanlagen.

Was Sprachalarmanlagen (SAA) von Elektroakustischen Anlagen (ELA) unterscheidet und wie eine SAA im Brandfall für die Hilfe zur Selbstrettung eingesetzt werden kann, erfahren Sie hier.

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